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Grundstücks-Klassifizierungen
Bauerwartungsland: Flächen, von denen erwartet werden kann, dass sie in absehbarer, Zeit Bauland werden. Rohbauland: Bauland, das für die Bebauung noch nicht geordnet oder noch nicht erschlossen ist. Baureifes Land, Bauland: Mit der Bebauung kann sofort begonnen werden. Die Baugenehmigung muss bei richtiger Planung erteilt werden. Das Grundstück ist vermessen, erschlossen und zumindest über eine provisorisch ausgebaute Straße erreichbar. In der Regel liegt ein Bebauungsplan vor. Der Grundstückswert ist der Wert bzw. Preis, zu dem ein Grundstück verkauft wird laut Angebot und Nachfrage (subjektiver Wert). Der Verkehrswert (objektiver Wert) ist der Wert des Baugrundstückes nach objektiv ermittelbaren Wertansätzen z. B.: a) Lage des Grundstücks, Verfahrensweise: Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sammelt alle Kaufverträge und wertet sie anonym aus. Der Gutachterausschuß, der sich aus Sachverständigen zusammensetzt, überprüft und dokumentiert die Grundstückswerte in der Bodenrichtwertkarte. Der Interessent kann sich beim Kauf eines Grundstücks mit Hilfe der Bodenrichtwertkarte orientieren. Der Verkehrswert leitet sich in der Regel vom Bodenrichtwert ab, mit entsprechenden Faktoren für Erschließung und Grundstücksgröße etc. Katasteramt Das Katasteramt ist die Behörde für
die buchmäßige Erfassung aller Grundstücke. Der
Katasterplan ist gegen eine geringe Gebühr (je nach Größe
des Planausschnittes) zu erhalten; im Gegensatz zum teuren amtlichen
Lageplan des Liegenschaftsamtes. Angaben im Katasterplan: Lage
des Grundstücks, meistens Angabe über Besitzer, Nachbarn,
Flurbezeichnung, Gemarkung, Flurstück, Grenzverlauf. Winkel
und Flächengrößen sowie Seitenlängen sind
im Katasterplan nicht angegeben, d. h., man kann sie nur ungefähr
durch Herausmessen feststellen. Der Katasterplan ist demnach
in seinen zeichnerischen Angaben unverbindlich, daher auch nur
für die Vorplanung (Vorentwurf) geeignet; ebenso für
die Voranfrage.
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